In Kapitel 1 haben wir bereits die Thematik von Gründung bzw. Ankauf eines Unternehmens begonnen. Es ging um die wichtigen Fragen, die Sie sich stellen müssen, bevor Sie entscheiden, in welche Richtung Sie gehen müssen. Und es ging um die Fallstricke, beim Kauf eines bereits bestehenden Unternehmens.

Hier nun das Kapitel 2 unseres Leitfadens zur Gründung von Unternehmen.

Teil 2

WIE MAN EINEN FIRMENNAMEN AUSWÄHLT


Jeder hat seine eigene Vorstellung davon, was einen guten Namen ausmacht. Aber bedenken Sie, dass der Name, den Sie wählen, Ihr Unternehmen und die Marke, die Sie jetzt und in Zukunft aufbauen wollen, repräsentiert.

Also, was ist in einem Namen? Einzigartig zu sein ist ein guter Anfang, wenn Sie planen, ihn als Marke zu schützen. Aber macht es am meisten Sinn, clever, humorvoll oder beschreibend zu sein? Ist die Marke einprägsam? Eignet sich Ihr potenzieller Name gut für die Erstellung einer Website? Wie wird er zu Ihrer Marke passen?

Ein guter Test, wenn Sie einen Namen auswählen, ist, eine Weile damit zu üben und zu leben. Denken Sie sich etwas aus und stellen Sie sicher, dass Sie ihn nicht schon nach einer Woche hassen. Sie wären wirklich überrascht, wie oft das passiert. Wenn Ihnen der Name dagegen ans Herz wächst, haben Sie vielleicht einen Gewinner.

Unternehmen gründen Teamwork

Natürlich ist die Wahl eines Firmennamens ziemlich subjektiv. Manche Leute streben etwas Einprägsames an, während andere einfach versuchen, einen beschreibenden, klaren Namen zu wählen.

Die Wahl liegt ganz bei Ihnen. Aber achten Sie darauf, dass Sie es beim ersten Mal richtig machen. Das erspart Ihnen Kopfschmerzen und zusätzliche Kosten, die mit einem späteren Rebranding verbunden sind.

Sicherstellen, dass der Firmenname nicht vergeben ist

Jetzt, wo Sie Ihren Namen ausgewählt haben, wollen Sie sicherstellen, dass er auch verfügbar ist. Aus offensichtlichen Gründen wäre es Ihnen nicht erlaubt, Ihr Café mit demselben Namen zu benennen wie das Café auf der anderen Straßenseite. Ein kurzer Blick in das HGB, dem Handelsgesetzbuch, schafft Klarheit.

Nachdem Sie also ein paar eigene Namensideen haben, lohnt es sich, zu prüfen, ob diese bereits vergeben sind. Oft bedeutet dies, dass eine einfache Web-Suche nicht ausreicht. Sie sollten im Handelsregister überprüfen, ob der Name Ihrer Marke bereits vergeben ist.

Wenn jemand eine Website oder ein Twitter-Konto mit Ihrem Wunschnamen besitzt, kann er Sie zwar nicht daran hindern, Ihren Namen offiziell zu registrieren, aber er kann den Aufbau einer Online-Präsenz erschweren.

Unternehmen gründen Firmenname

Während das Marketing in den sozialen Medien eine entfernte Sorge sein mag, wird es sich am Ende auszahlen, wenn Sie sich bei der Wahl Ihres Namens einen Platz im Internet sichern.

Die Gründung und damit auch die Namensvergabe eines Unternehmens muss von einem Notar beglaubigt werden, dazu mehr im nächsten Kapitel. Nachdem alles eingereicht wurde, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihren Firmennamen als Marke anzumelden. Eine Marke ist nicht zwingend notwendig, aber sie bietet rechtliche Vorteile, falls Sie Ihren neu geprägten Namen jemals vor Gericht verteidigen müssen. Sie können sich natürlich auch später darum kümmern, aber eine Markenanmeldung ist nicht allzu schwierig oder teuer. Befragen Sie auch hierzu am besten einen Fachanwalt.

Im nächsten Kapitel geht es weiter mit dem Thema Gründung.

Alle 6 Teile unserer Artikel über die Basics der Unternehmensgründung finden Sie unter „Der Leitfaden„.


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