In Kapitel 2 beschäftigten wir uns mit den taktischen Erwägungen des Firmen- oder Markennamens. Dieser wird bei Gründung unter Umständen im Handelsregister eingetragen. Dies führt uns zum Vorgang der Gründung:

Teil 3

WIE MAN EIN UNTERNEHMEN GRÜNDET

Nachdem Sie den perfekten Firmennamen gefunden haben, müssen Sie entscheiden, ob Sie ein Unternehmen gründen wollen. Die Gründung einer Gesellschaft ist nicht zwingend erforderlich, aber sie kann Ihnen und Ihrem Unternehmen mehr Flexibilität, Haftungsschutz und ein professionelleres Erscheinungsbild bieten. Wenn es Ihnen mit Ihrem Unternehmen ernst ist, sollten Sie eine Firmengründung in Betracht ziehen.

Warum gründen?

Die Gründung einer Gesellschaft kann für jedes Unternehmen, ob groß oder klein, von Vorteil sein. Jede Gesellschaftsform ist anders, aber sie haben bestimmte wichtige Eigenschaften gemeinsam. Wir werden weiter unten auf einige der Unterschiede eingehen, aber für den Anfang sind hier ein paar der besten Gründe für die Gründung Ihres neuen Unternehmens:

Steuervorteile: GmbHs und Aktiengesellschaften ermöglichen es Ihnen, ein Gehalt zu beziehen, Geschäftsausgaben abzuschreiben und Steuern auf einen Teil Ihrer Gewinne zu vermeiden.

Haftungsschutz: viele eingetragene Unternehmen sind von ihren Eigentümern getrennt. Das heißt, wenn Sie verklagt werden oder Ihr Unternehmen nicht erfolgreich ist, ist Ihr persönliches Vermögen im Allgemeinen nicht gefährdet. Dies gilt z.B. für die GmbH, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bedeutet. Befragen Sie Ihren Anwalt oder Notar, welche Haftungsform am besten zu Ihrem Unternehmenskonzept passt.

Zugang zu Kapital: Banken und andere Kreditgeber sehen eingetragene Unternehmen als legitimer an. Sie werden es leichter haben, Bargeld zu bekommen, um Ihr Unternehmen zu vergrößern, und Sie können auch Aktien ausgeben. Eine Eintragung als Einzelunternehmen kann ebenfalls Vorteile bringen, da die persönliche Haftung Vertrauen schafft.

Unternehmensgründung

Der vielleicht schwierigste Teil der Gründung ist die Entscheidung, welches Unternehmen Sie gründen möchten.

Lassen Sie uns einen Blick auf einige Optionen werfen:

Einzelunternehmen: Eine e.K. (eingetragene*r Kaufmann/Kauffrau) ist die Standard-Firmenform. In der Tat entstehen Einzelunternehmen automatisch, wenn man ein Geschäft betreibt. Einzelunternehmer und Freiberufler werden oft als Einzelunternehmen eingestuft. Eine Eintragung im Handelsregister kann Vorteile bringen.

Es ist sehr wichtig zu beachten, dass Einzelunternehmen NICHT eingetragene Unternehmen sind. Das bedeutet, dass es keine rechtliche Unterscheidung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen gibt. Mit anderen Worten, alle Unternehmenssteuern werden über Ihre persönlichen Einreichungen abgewickelt und Ihr Unternehmen bietet keinen persönlichen Schutz vor Haftung für den Fall, dass Ihr Unternehmen verklagt wird. Ebenfalls haften Sie mit Ihrem persönlichen Kapital.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder GmbH) ist vielleicht die beliebteste Struktur für kleine Unternehmen. Die GmbH ist die in Deutschland mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. Es muss ein Stammkapital von EUR 25.000 eingezahlt werden. Gesellschaftsvertrag und Satzung müssen notariell beglaubigt werden.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Die sogenannte UG ist ebenfalls eine Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Meist wird diese als organisatorische Vorstufe zur GmbH-Gründung genutzt. Ein Stammkapital von mindestens EUR 1,00 ist hier die kleinere Hürde im Vergleich zur GmbH. Eine dauerhafte Verwendung der UG ist jedoch unüblich. Rechtliche Vorgaben zur haftungsbeschränkten UG finden Sie hier, eine Beratung vom Anwalt Ihres Vertrauens ist jedoch ausgesprochen sinnvoll.

Partnerschaften: Partnerschaften sind ungefähr das, was Sie erwarten würden: eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen, die alle einen Beitrag leisten und Vorteile aus ihrem Unternehmen erhalten. Während es viele verschiedene Arten von Partnerschaften gibt, haben sie alle im Grunde die gleichen Prinzipien dahinter. Kanzleien arbeiten beispielweise vornehmlich als Partnerschaften, da GmbHs hier als unseriös gelten. Es ist eine Rechtsform, vor allem für Freiberufler und ist nicht für Handelsgewerbe gedacht. Gehaftet wird mit dem persönlichen Vermögen, daher ist es sinnvoll, sich über geeignete Versicherungen und deren Kosten zu informieren.

Gründung von Unternehmen

Ändern der Rechtsform nach der Gründung

Wenn Ihr Unternehmen über seine ursprüngliche Rechtsform hinauswächst oder wenn Sie einfach Ihre Meinung ändern, gibt es Möglichkeiten, Ihr Unternehmen in die neu gewünschte Rechtsform umzuwandeln.

Für Kapitalgesellschaften oder Unternehmen gibt es mehr zu beachten. Auch kann die Umwandlung einer Rechtsform in eine andere steuerliche Folgen haben. Dies gilt vor allem für die GbR, bei deren Umwandlung man das Umwandlungssteuergesetz im Auge behalten muss.

Wenn Sie Fragen zur Änderung Ihrer bestehenden Unternehmensstruktur haben, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu befragen.

Im nächsten Kapitel folgen die Tipps zum Business- bzw. Geschäftsplan.

Alle 6 Teile unserer Artikel über die Basics der Unternehmensgründung finden Sie unter „Der Leitfaden„.


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